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Das führende Portal für Kiva-Mitglieder zur globalen Skalierung durch strategisches Networking und Marktintelligenz.

KIVA-Vorsitzender Park Seung-ju

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  • 6F Owon Bldg, 20 Insadong 5-gil, Jongno-gu, Seoul
  • (TEL) 02-2663-4163
  • (E-mail) kiva2010@naver.com
  • Website- & Datenschutzbeauftragter: Choi Byeong-seok: gitnc@naver.com

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DatenschutzrichtlinieNutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Zweck

Diese Bedingungen regeln gemäß dem Telekommunikationsgesetz und dem Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen und zum Schutz von Informationen die Nutzungsverfahren, Bedingungen und sonstigen Angelegenheiten bezüglich der Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen und den Mitgliedern im Zusammenhang mit der Nutzung aller von KIVA (nachfolgend "Unternehmen") bereitgestellten Dienste (nachfolgend "Dienst").

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert: (a) Mitglied: Person, die den Bedingungen des Unternehmens zugestimmt und einen Aufnahmeantrag gestellt hat, vom Unternehmen genehmigt wurde und eine Benutzer-ID und ein Passwort erhalten hat, um die vom Unternehmen bereitgestellten Dienste zu nutzen. (b) Aufnahme: Vorgang, bei dem eine Person, die Mitglied werden möchte, diesen Bedingungen zustimmt, die erforderlichen Informationen im Antragsformular des Unternehmens ausfüllt und das Unternehmen diesen Antrag genehmigt. (c) ID: Eindeutige Bezeichnung des Mitglieds, bestehend aus einer Kombination von Buchstaben oder Zahlen, die vom Mitglied festgelegt wird, damit das Unternehmen die Identität des Mitglieds überprüfen kann. (d) Passwort: Kombination aus Buchstaben oder Zahlen, die vom Mitglied festgelegt und mit dem Unternehmen geteilt wird, um die Identität des Mitglieds zu überprüfen. (e) Betreiber: Vom Unternehmen für die allgemeine Verwaltung und den reibungslosen Betrieb des Dienstes bestimmte Person. (f) Austritt: Beendigung des Dienstnutzungsvertrags durch das Mitglied aus verschiedenen Gründen.

Artikel 3 Veröffentlichung und Änderung der Bedingungen

1. Diese Bedingungen werden auf der Website des Unternehmens oder auf verlinkten Seiten veröffentlicht, damit die Nutzer davon Kenntnis nehmen können. 2. Das Unternehmen kann die Bedingungen ohne vorherige Ankündigung ändern, wenn notwendige Gründe vorliegen. Die geänderten Bedingungen werden durch Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens für 15 Tage ab dem Inkrafttreten bekannt gegeben und treten zum in den Ergänzenden Bestimmungen festgelegten Datum in Kraft. 3. Mitglieder können die Anwendung der geänderten Bedingungen ablehnen und in diesem Fall die Nutzung des Dienstes durch Austritt beenden. 4. Nutzt ein Mitglied die vom Unternehmen bereitgestellten Dienste nach Inkrafttreten der geänderten Bedingungen weiter, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

Artikel 4 Ergänzende Regeln

1. Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelt sind, richten sich nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgrundgesetzes, des Telekommunikationsgesetzes und anderer einschlägiger Gesetze und Verordnungen. 2. Das Unternehmen kann neben diesen Bedingungen detaillierte Bestimmungen für einzelne Dienste festlegen, deren Inhalt über die Nutzungshinweise und gesonderte Zustimmungsverfahren des jeweiligen Dienstes bekannt gegeben wird.

Kapitel 2 Nutzungsvereinbarung

Artikel 5 Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung

Die Nutzungsvereinbarung kommt zustande, wenn das Mitglied seine Informationen gemäß dem vom Unternehmen festgelegten Anmeldeformular eingibt, auf die Frage "Ich stimme den Bedingungen zu" die Schaltfläche "Zustimmen" klickt und das Unternehmen diesen Antrag genehmigt.

Artikel 6 Antrag auf Dienstnutzung

1. Um diesen Dienst zu nutzen, muss das Mitglied seine persönlichen Daten in das vom Unternehmen festgelegte Antragsformular eintragen. 2. Alle im Antragsformular eingetragenen Informationen müssen den tatsächlichen Angaben des Nutzers entsprechen. Nutzer, die keine tatsächlichen Informationen eingeben oder falsche Angaben machen, können keinen Rechtsschutz erhalten. 3. Im Ausland lebende Koreaner oder in Korea lebende Ausländer ohne Anmelde-Authentifizierungsinformationen müssen eine Kopie ihres Ausweisdokuments als Datei beifügen oder per Fax bzw. E-Mail an das Unternehmen senden. Das Unternehmen genehmigt den Nutzungsantrag nach Überprüfung des Ausweisdokuments. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch innerhalb eines Monats nach dem Aufnahmeantrag eingereicht werden. 4. Das Unternehmen kann die Aufnahme von Gruppenmitgliedern, nicht einzelner Personen, nur genehmigen, wenn es dies für erforderlich hält. 5. Die vom Mitglied einzugebenden Informationen sind wie folgt: (a) Allgemeines Mitglied: ID, Passwort, Name, Authentifizierungsinformation, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, Adresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer, Beruf. (b) Mitglied unter 14 Jahren: ID, Passwort, Name, Authentifizierungsinformation, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, Adresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer, Schulstatus, Name des gesetzlichen Vertreters (Sorgeberechtigter), Authentifizierungsinformation des gesetzlichen Vertreters, Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters. (c) Im Ausland lebende Koreaner/in Korea lebende Ausländer: ID, Passwort, Name, Geschlecht, Authentifizierungsinformation oder Ausländerregistrierungsnummer, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, Adresse, Wohnsitzland, Telefonnummer, Mobilfunknummer, Beruf, Ausweiskopie. (d) Gruppenmitglied: Name der Organisation, Kurzbezeichnung der Organisation, Benutzer-ID, Passwort, E-Mail-Adresse, Bürotelefon, Adresse, Tätigkeitsfeld, Vorstellung der Organisation, Name des Verantwortlichen, Kontaktdaten und Position.

Artikel 7 Genehmigung des Nutzungsantrags

1. Das Unternehmen genehmigt die Nutzung des Dienstes, wenn das Mitglied alle Informationen korrekt ausgefüllt hat. In folgenden Fällen kann die Genehmigung jedoch verweigert oder widerrufen werden: (a) Bei Nichtverwendung des echten Namens. (b) Bei Verwendung der Informationen einer anderen Person. (c) Bei falschen Angaben im Antragsformular. (d) Bei Handlungen, die durch geltende Gesetze und Bedingungen verboten sind. (e) Bei strafrechtlicher Verurteilung aus den unter (d) genannten Gründen. (f) Bei vorherigen Ablehnungen der Dienstnutzung durch andere Dienstanbieter. (g) Wenn ein Kind unter 14 Jahren die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht eingeholt hat. (h) In sonstigen Fällen, die die vom Unternehmen festgelegten Antragsvoraussetzungen nicht erfüllen. 2. Das Unternehmen kann die Genehmigung des Antrags aus technischen oder politischen Gründen aussetzen.

Kapitel 3 Bereitstellung und Nutzung

Artikel 8 Bereitstellung des Dienstes

1. Der Dienst wird grundsätzlich ganzjährig rund um die Uhr bereitgestellt, sofern keine betrieblichen oder technischen Hindernisse des Unternehmens oder andere besondere Umstände vorliegen. 2. Das Unternehmen bemüht sich um eine stabile Bereitstellung des Dienstes und wird diesen bei unvermeidbarer Unterbrechung unverzüglich reparieren und wiederherstellen. Der Dienst kann jedoch bei Systemwartungen, Naturkatastrophen, Notfällen oder anderen unvermeidbaren Umständen vorübergehend unterbrochen werden. 3. Die vom Unternehmen den Mitgliedern bereitgestellten Dienste umfassen: (a) Einsicht in Veröffentlichungen auf der Website. (b) Profildienst auf der Website. (c) Registrierung, Änderung, Löschung und Empfehlung von Veröffentlichungen wie Artikeln, Blogs, Videos und Fotos. (d) Teilnahme an vom Unternehmen organisierten Veranstaltungen und Events. (e) Mailingdienst. (f) Alle weiteren Dienste, die das Unternehmen eigenständig entwickelt oder durch Kooperationsvereinbarungen mit anderen Unternehmen den Mitgliedern bereitstellt.

Artikel 9 Nutzung des Dienstes

1. Mitglieder können die in Artikel 8, Absatz 3 aufgeführten Dienste unmittelbar nach der Aufnahme nutzen. 2. Mitglieder können jederzeit Unannehmlichkeiten bei der Dienstnutzung beim Unternehmen melden. Das Unternehmen bemüht sich um Abhilfe, wenn es die Meldung des Mitglieds für berechtigt hält. 3. Die gesamte Verwaltungsverantwortung für ID und Passwort des Mitglieds liegt beim Mitglied, das seine ID nicht an Dritte abtreten oder verschenken darf.

Kapitel 4 Nutzergenerierte Inhalte

Artikel 10 Definition von Veröffentlichungen der Mitglieder

Als Veröffentlichungen gelten folgende Elemente: (a) Meinungen, Fragen, Antworten, Bilder, Videos und sonstige Dateien und Links, die von Mitgliedern auf den Foren des Unternehmens veröffentlicht werden. (b) Registrierte Lesermeinungen, Kommentare, Bilder, Videos und sonstige Dateien und Links, die von Mitgliedern zu Website-Artikeln veröffentlicht werden. (c) Alle sonstigen Inhalte, die von Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglied in den vom Unternehmen bereitgestellten Online-Räumen veröffentlicht werden.

Artikel 11 Urheberrecht an Veröffentlichungen

1. Das Urheberrecht an von Mitgliedern registrierten Veröffentlichungen liegt beim jeweiligen Urheber. 2. Das Unternehmen kann die Veröffentlichungen der Mitglieder umfassend innerhalb des Unternehmensdienstes nutzen, einschließlich Vervielfältigung, Ausstellung, Übertragung und Verbreitung, und kann bei Bedarf minimale Bearbeitungen und Änderungen an den Veröffentlichungen vornehmen.

Artikel 12 Haftungsumfang und Verwaltung von Veröffentlichungen

1. Verluste, Schäden und sonstige Probleme, die aus den Veröffentlichungen und Informationen der Mitglieder entstehen, liegen in der persönlichen Verantwortung des Mitglieds, und das Unternehmen haftet hierfür nicht. 2. Das Mitglied trägt sämtliche Kosten, die zur Beilegung von Ansprüchen, Klagen oder sonstigen Streitigkeiten Dritter gegen das Unternehmen aufgrund von Veröffentlichungen des Mitglieds erforderlich sind. 3. Das Unternehmen kann Veröffentlichungen löschen, wenn diese unter einen der Tatbestände des Artikels 17 fallen. 4. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, gelöschte Veröffentlichungen aufzubewahren. 5. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, sämtliche Veröffentlichungen zu prüfen oder zu zensieren. 6. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Veröffentlichungen ausgetretener oder ausgeschlossener Mitglieder zu löschen oder aufzubewahren.

Kapitel 5 Umgang mit persönlichen Daten

Artikel 13 Datenschutzrichtlinie

1. Das Unternehmen schützt die personenbezogenen Daten der Mitglieder und veröffentlicht seinen Inhalt unter dem Namen "Datenschutzrichtlinie" auf der Hauptseite jedes Dienstes und auf der Seite zur Verwaltung personenbezogener Daten. 2. Die in der "Datenschutzrichtlinie" genannten Hauptinhalte sind wie folgt: (a) Name/Abteilung/Position/Telefon/E-Mail-Adresse des Datenschutzverantwortlichen. (b) Zwecke der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten. (c) Rechte des Nutzers wie Widerruf der Einwilligung, Einsichtnahme oder Berichtigungsanfrage und deren Ausübungsmethoden. (d) Personenbezogene Datenelemente, die der Dienstanbieter zu erheben beabsichtigt. (e) Aufbewahrungsdauer und -grund der erhobenen personenbezogenen Daten. (f) Sonstige Verarbeitungs- oder Verwaltungsmethoden für personenbezogene Daten. (g) Bestimmungen zum Betrieb von Cookies. (h) Bestimmungen zur Bearbeitung von Beschwerden bezüglich personenbezogener Daten. 3. Das Unternehmen gibt Änderungen oder Aktualisierungen des Inhalts der "Datenschutzrichtlinie" vorab durch Veröffentlichung auf der Website und andere angemessene Mittel bekannt.

Artikel 14 Nutzung personenbezogener Daten

1. Das Unternehmen kann mit Zustimmung des Mitglieds E-Mails zur Vorstellung und Werbung von Partnerseiten an das Mitglied senden. 2. Das Unternehmen wird personenbezogene Daten des Mitglieds, die durch die Dienstbereitstellung bekannt geworden sind, ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weitergeben oder verbreiten. Ausgenommen sind Fälle, in denen gesetzliche Sonderregelungen bestehen, und Fälle, in denen dies für Statistiken, wissenschaftliche Forschung oder Marktforschung erforderlich ist und die Daten in einer Form bereitgestellt werden, die keine Identifizierung bestimmter Personen ermöglicht. 3. Das Unternehmen kann alle oder einen Teil der Mitgliedsinformationen als geschäftsbezogene statistische Daten verwenden. 4. Das Unternehmen kann seine Geschäftsinhalte per E-Mail oder auf andere Weise bei den Mitgliedern bewerben. 5. Die Zustimmung des Mitglieds zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten in den obigen Absätzen wird durch die Zustimmung des Mitglieds zu diesen Bedingungen ersetzt.

Kapitel 6 Datenänderung und Kündigung

Artikel 15 Informationsänderung

1. Das Mitglied muss seine Mitgliedsdaten unverzüglich ändern, wenn sich die bei der Aufnahme eingegebenen Informationen geändert haben. 2. Sämtliche Verantwortung, die aus der Nichtaktualisierung der Mitgliedsdaten entsteht, liegt beim Mitglied.

Artikel 16 Vertragsauflösung

1. Wenn das Mitglied den Dienstnutzungsvertrag auflösen möchte, kann es unter "Mitgliedsinformationen ändern" die "Mitgliedschaftskündigung" beantragen, und die Kündigung wird sofort verarbeitet. Nach der Kündigung kann für 3 Monate keine Neuanmeldung erfolgen, und bei einer Neuanmeldung kann die vorherige ID nicht verwendet werden. 2. Das Unternehmen kann die Informationen des ausgetretenen Mitglieds bis zu 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Austritts aufbewahren. 3. Die vom Unternehmen aufbewahrten Informationen ausgetretener Mitglieder dürfen nur zum Schutz personenbezogener Daten verwendet werden.

Kapitel 7 Nutzungsbeschränkungen

Artikel 17 Nutzungsbeschränkungen des Dienstes

Wenn das Mitglied eine der folgenden Handlungen begangen hat, kann das Unternehmen den Nutzungsvertrag ohne vorherige Ankündigung auflösen oder die Dienstnutzung einschränken: (a) Wenn bei der Anmeldung oder Informationsänderung Mitgliedsinformationen ausgelassen oder falsch angegeben wurden. (b) Wenn ID, Passwort, Authentifizierungsinformationen oder andere Mitgliedsinformationen einer anderen Person gesammelt, gespeichert oder missbraucht wurden. (c) Wenn die geistigen Eigentumsrechte oder sonstige Rechte des Unternehmens, anderer Mitglieder oder Dritter verletzt wurden. (d) Wenn die vom Unternehmen bereitgestellten Dienste beschädigt, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens behindert oder die Dienstnutzung durch andere beeinträchtigt wurde. (e) Wenn gegen die Regeln zu unangemessenen Inhalten verstoßen wurde. (f) In sonstigen Fällen, in denen das Unternehmen hinreichende Gründe sieht, den Dienst nicht weiter bereitstellen zu können.

Artikel 18 Verfahren der Nutzungsbeschränkung

1. Das Verfahren der Nutzungsbeschränkung für Mitglieder umfasst insgesamt 3 Stufen: 1. Verwarnung: Mündliche oder schriftliche Verwarnung. 2. Verwarnung: Sperrung aller Veröffentlichungen im betreffenden Bereich für 1 Monat. 3. Verwarnung: Entzug der Mitgliedschaft. 2. Wenn das Unternehmen im Rahmen des Nutzungsbeschränkungsverfahrens die Mitgliedschaft entzieht (3. Verwarnung), wird ein Disziplinarausschuss einberufen. (a) Zusammensetzung des Disziplinarausschusses: Bestehend aus 3 Leitern der zuständigen Abteilungen. (b) Verfahren: Feststellung der Grundtatsachen der Disziplinarmaßnahme, Zustellung der Mitteilung über die Disziplinarmaßnahme, Stellungnahme des betroffenen Mitglieds (innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung), einstimmige Bestätigung der Disziplinarmaßnahme, Benachrichtigung.

Kapitel 8 Haftung und Haftungsausschluss

Artikel 19 Schadensersatz

Das Unternehmen haftet nicht für Schadensersatz oder Entschädigung des Mitglieds für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des kostenlosen Dienstes, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens vor. Für kostenpflichtige Dienste gelten gesonderte Bestimmungen.

Artikel 20 Haftungsausschluss

1. Bei Unterbrechung des Dienstes aufgrund von Naturkatastrophen, Notständen oder vergleichbaren unvermeidbaren Umständen haftet das Unternehmen nicht für Probleme, die den Mitgliedern aus der Dienstunterbrechung entstehen. 2. Das Unternehmen haftet nicht für Dienstnutzungsstörungen, die auf ein Verschulden des Mitglieds zurückzuführen sind. 3. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Eignung, Richtigkeit, Aktualität oder Zuverlässigkeit der über den Dienst bereitgestellten Informationen, Produkte, Dienste, Software, Grafiken, Audio- oder Videoinhalte. 4. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Eignung, Richtigkeit, Aktualität oder Zuverlässigkeit der von Mitgliedern veröffentlichten Inhalte. 5. Es wird dringend empfohlen, dass Mitglieder vor rechtlichen, medizinischen oder sonstigen finanziellen Entscheidungen auf Grundlage der über den Dienst erhaltenen Informationen einen Fachmann konsultieren.

Kapitel 9 Sonstiges

Artikel 21 Beschwerdebearbeitung

Das Unternehmen sammelt per Telefon, schriftlich, per E-Mail oder über die Internetwebsite Meinungen der Mitglieder zu personenbezogenen Daten und nimmt Beschwerden entgegen, um diese zu bearbeiten.

Artikel 22 Streitbeilegung und Gerichtsstand

1. Das Unternehmen und die Mitglieder können bei Streitigkeiten über personenbezogene Daten einen Antrag auf Schlichtung beim Ausschuss für die Schlichtung von Streitigkeiten über personenbezogene Daten stellen, um eine schnelle und effektive Streitbeilegung zu erreichen. 2. Für Rechtsstreitigkeiten aus der Dienstnutzung ist das Gericht am Sitz der Hauptniederlassung des Unternehmens zuständig.

Ergänzende Bestimmungen

Diese Bedingungen treten am 20. März 2026 in Kraft.